Kurs 5.4
„Du sollst nicht...“
Normenerzeugung, Normendurchsetzung und ihre Grenzen
Zur Akademie Roßleben 2023-5
27.07.
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12.08.2023
Menschen organisieren ihr Miteinander durch Normen. Dabei brachte die Menschheitsgeschichte eine Vielfalt manchmal befremdlicher Vorstellungen hervor, auf welche Weise und mit welchem Geltungsgrund diese Normen „in die Welt gesetzt“, von welchem Anspruch an ihre Befolgung sie begleitet und welche Grenzen ihrer Durchsetzung – oft wiederum durch rechtliche, aber auch außerrechtliche Normen – gesetzt worden sind. Besonders auffällig und bisweilen auch verstörend mag dies bei strafrechtlichen Normen erscheinen, die Freiheit sichern sollen, aber doch in elementare Freiheiten eingreifen, und deren Geltung und Durchsetzung besonderer Grenzen und Sicherungsgarantien bedürfen.
Die Teilnehmenden dieses Kurses erschließen sich durch die Lektüre rechtshistorischer Quellen und rechtsphilosophischer Schriften einige theoretische Grundlagen von Rechtssetzung, Rechtsgeltung und Rechtsgrenzen. Parallel dazu werden Grundlagen des geltenden deutschen Strafrechts erarbeitet. Grenzen strafrechtlicher Verfolgung sollen dabei ebenso kritisch erkundet werden wie rechtsdogmatische Kontinuitäten. Die exegetisch-kritische Arbeit „am Text“ und die dogmatisch-gutachterliche Arbeit „am Fall“ sollen sich dabei die Waage halten. Ausflüge in die Entwicklungspsychologie können außerdem Gelegenheit zu empirischen Untersuchungen bieten („Warum halten sich DSAler an welche Normen?“).
Erwartet werden keinerlei juristische Vorkenntnisse, aber die Bereitschaft, sich – auch im Rahmen eines vor der Akademie vorzubereitenden Referats – auf längere Texte und auf das Denken und Schreiben in schematischen Strukturen einzulassen.
Die Kursleitung

